Bei einem Wahlgrab ist man von der Bepflanzung über die Dekoration bis zum Aufstellen von Kerzen als Hinterbliebener selbst verantwortlich für die Grabpflege. Natürlich aber können Sie mit uns auch einen Jahrespflegevertrag bzw. einen Pflegevertrag über die gesamte Laufzeit der Nutzungsdauer abschließen. Nähere Informationen dazu unter dem Punkt Pflege durch den Friedhof
Um Reihengräber herum sowie bei teilanonymen Gräbern übernimmt der Friedhof die regelmäßig Rasenpflege. Ansonsten kann mit uns eine Pflege für ein Jahr oder über den gesamten Nutzungszeitraum vereinbart werden. Diese beinhaltet bei allen Grabformen Gärtnerarbeiten von der Frühjahrsbepflanzung über die Sommerpflege bis zur Winterabdeckung.
Wie häufig wir für Sie tätig sind, können Sie ebenso selbst bestimmen wie die bevorzugte Bepflanzungsart. Kontaktieren Sie uns einfach bei Interesse und teilen Sie uns Ihre individuellen Wünsche mit!