Der moderne Mensch macht sich nur ungern Gedanken über sein Ableben und was dies auch für die Hinterbliebenen bedeutet. Dabei ist es ein wichtiger und notwendiger Schritt, bereits zu Lebzeiten mit dem Partner oder Angehörigen über Bestattungsformen und – möglichkeiten, sowie über die mitunter notwendige Grabpflege zu sprechen. Denn wenn derartige Entscheidungen erst im Trauerfall getroffen werden müssen, herrscht oftmals eine große Unkenntnis und Überforderung auf Seiten der Angehörigen.

Gerne führen wir vom Friedhof Harpen Beratungsgespräche mit Ihnen, ebenso wie Pfarrer und Bestatter. So sind Sie bestens informiert, welche Schritte im Falles des Todes eines Angehörigen oder im eigenen Sterbefall zu unternehmen sind. Dabei ist zunächst die Wahl des Friedhofs von entscheidender Bedeutung, denn diese sollte den Willen des Verstorbenen genauso berücksichtigen wie die Wünsche der Hinterbliebenen – etwa, wenn der Friedhof des Heimatortes womöglich hunderte Kilometer vom Wohnort der Angehörigen entfernt liegt.

Auf den Harpener Friedhöfen besteht die Möglichkeit, sogenannte Pflegeverträge für die Grabstätte abzuschließen. Diese reichen von einem Jahr bis zur gesamten Nutzungszeit von 30 Jahren – und das nicht erst mit dem Eintritt des Todes, sondern schon zu Lebzeiten des Betroffenen. So kann jeder seine Wünsche für die Gestaltung der eigenen Grabstätte selbst äußern und bei uns hinterlegen.

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