In Deutschland gibt es die Bestattungspflicht, die besagt, dass jeder Verstorbene nach seinem Tod einen letzten Ruheort erhält. Selbst mittellose Menschen und Verstorbene ohne Angehörige sind demnach „ordentlich“ zu bestatten. Natürlich sind solche Fälle die Ausnahme, aber zeugen doch von der Pietät und Menschenwürde, die unserer Verfassung glücklicherweise zugrunde liegt.Weit über die Hälfte aller Deutschen entscheiden sich nach ihrem Ableben mittlerweile für eine Feuerbestattung, die natürlich dennoch eine Grabstätte nach Wahl beinhaltet. Diese unterscheiden sich je nach Art, Größe und Lage, wobei wir vom Friedhof Harpen versuchen, den Wünschen der Verstorbenen und Hinterbliebenen bestmöglich nachzukommen. Als Ort des Abschieds und der Stille, der Trauer und des Gedenkens stehen wir für würdevolle Ruhestätten in harmonischer Umgebung.
Die Grabfläche selbst wird mit Bodendeckern bepflanzt und von der Kirchengemeinde gepflegt. Wahlweise können Platten bzw. Halterungen für Blumenschalen, Vasen oder Kerzen erworben werden. Kleine blühende Gehölze trennen die einzelnen Bestattungskreise optisch voneinander.