In Deutschland gibt es die Bestattungspflicht, die besagt, dass jeder Verstorbene nach seinem Tod einen letzten Ruheort erhält. Selbst mittellose Menschen und Verstorbene ohne Angehörige sind demnach „ordentlich“ zu bestatten. Natürlich sind solche Fälle die Ausnahme, aber zeugen doch von der Pietät und Menschenwürde, die unserer Verfassung glücklicherweise zugrunde liegt.Weit über die Hälfte aller Deutschen entscheiden sich nach ihrem Ableben mittlerweile für eine Feuerbestattung, die natürlich dennoch eine Grabstätte nach Wahl beinhaltet. Diese unterscheiden sich je nach Art, Größe und Lage, wobei wir vom Friedhof Harpen versuchen, den Wünschen der Verstorbenen und Hinterbliebenen bestmöglich nachzukommen. Als Ort des Abschieds und der Stille, der Trauer und des Gedenkens stehen wir für würdevolle Ruhestätten in harmonischer Umgebung.

grabform 180pxEs ist leider immer noch ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine Urnenbestattung ein Erdgrab ausschließt. Unsere Urnengräber sind 1 x 1 m groß und damit lediglich etwas kleiner als Erdwahlgräber. Jede Grabstelle ist für bis zu zwei Urnen ausgelegt – z. B. zusätzlich für den hinterbliebenen Ehepartner – und individuell gestaltbar. Eine komplette Bepflanzung ist genauso möglich wie die Abdeckung von maximal der Hälfte der Grabfläche mit Stein. Die gesetzliche Ruhefrist von 30 Jahren kann wahlweise verlängert werden. Und: Auch im größeren Erdwahlgrab sind Urnenbestattungen möglich.
grabform 180px2Das Erdwahlgrab bietet den Hinterbliebenen auf einer Fläche von 1,30 x 2,50 Meter die größten individuellen Möglichkeiten – von der Auswahl des Platzes auf dem Friedhof bis hin zu der Option, am selben Ort eine Sarg- und bis zu drei Urnenbestattungen vorzunehmen. Eine Grababdeckung mit Steinplatten oder Kieselsteinen ist nicht möglich, ansonsten sind der Gestaltung nach persönlichen Vorlieben kaum Grenzen gesetzt. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 30 Jahren lässt sich nach Ablauf auf Wunsch verlängern.
grabform 180px3Reihengräber folgen der Ablauforganisation der Friedhofsverwaltung und werden – wie der Name impliziert – chronologisch nach dem Zeitpunkt der Bestattung aneinandergereiht . Eine individuelle Platzauswahl sowie eine Verlängerung der Ruhefrist sind nicht möglich. Das komplette Reihengrabfeld wird nach Ablauf von 30 Jahren geräumt. Es gibt separate Reihengräber für Erd- und Urnenbestattungen, jedoch keine Mischformen.

grabform 180px4Die Entscheidung für eine teilanonyme Bestattung wird oft zu Lebzeiten getroffen, um den Hinterbliebenen die Arbeit der Grabpflege zu ersparen, wenn diese z. B. weiter weg wohnen oder zeitlich sehr eingespannt sind. Teilanonym bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Bereich auf unserem Friedhof für diese Beisetzungsform bereitgestellt wurde. Hier befinden sich neben den Urnengräbern zentral auch eine oder mehrere Stelen. Auf diesen Stelen wird der Vor- und Zuname vermerkt. Am Grab selbst ist keine Pflanzstelle vorgesehen, es gibt aber eine gemeinsame Ablagefläche auf dem Feld für Blumen, Kränze und Kerzen.
grabform 180px5Hierbei bietet ein speziell ausgewählter Baum Platz für mehrere Urnen, welche unter und an diesem beigesetzt werden. Auf dem Friedhof Harpen finden sich ausschließlich sogenannte Gemeinschaftsbäume, d. h. Baumgräber, die nicht allein für eine Familie oder von einer Person reserviert werden können. Sie können dabei zwischen einer kleinen Stele und zwei verschiedenen Kissensteinen zur Beschriftung mit den Daten des Verstorbenen wählen.

Die Grabfläche selbst wird mit Bodendeckern bepflanzt und von der Kirchengemeinde gepflegt. Wahlweise können Platten bzw. Halterungen für Blumenschalen, Vasen oder Kerzen erworben werden. Kleine blühende Gehölze trennen die einzelnen Bestattungskreise optisch voneinander.

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